FAQs
Anmeldungen können ausnahmslos per Web-Formular erfolgen. Den Link finden Sie beim jeweiligen Termin. Für eine Anmeldung müssen Sie eine gültige Zulassung vorweisen können.
Haben Sie sich zu einer Prüfung angemeldet, können aber nicht antreten, so können Sie sich formlos spätestens 2 Tage vor der Prüfung per E-Mail abmelden. Spätere Abmeldung sind nicht mehr möglich (außer Sie haben z.B. eine ärztliche Bestätigung). Zu späte Abmeldungen oder ein Nicht-Erscheinen hat zur Folge, dass Sie für den nächsten Prüfungstermin gesperrt werden.
Laden Sie das entsprechende Formular auf der Webseite des Abendgymnasiums herunter. Füllen Sie dieses aus und senden das eingescannte Formular sowie die nötigen Beilagen per E-Mail an die Externistenprüfungskommission. Bei Unklarheiten können wir diese per E-Mail oder einem persönlichen Gespräch klären.
Die Prüfungstermine für Zulassungs- und Hauptprüfungen sind auf der Anschlagtafel (vor dem Eingang zum Sekretariat) ersichtlich. Die Termine sind auch auf der Webseite des Abendgymnasiums ersichtlich.
Ja. Das nach erfolgreicher Ablegung der Externistenprüfung ausgestellte Reifeprüfungszeugnis verleiht dieselben Studien‐ und sonstigen Berechtigungen wie ein an einer Schule erworbenes Reifezeugnis der gleichen Type höheren Schule.
Grundsätzlich ist jeder Lehrplan einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich, nicht jedoch von berufsbildenden höheren Schulen (BHS). Genauere Informationen erhalten Sie bei einem persönlichen Gespräch.
Insgesamt gibt es 3 Wiederholungsmöglichkeiten. Bei der Wiederholung einer Externistenprüfung ist eine positiv beurteilte schriftliche Klausurarbeit nicht zu wiederholen. Die Wiederholung einer Externistenprüfung ist bei der Prüfungskommission abzulegen, bei der die Externistenprüfung nicht bestanden wurde.
Wenn alle vorgeschriebenen Zulassungsprüfungen erfolgreich abgelegt wurden, ist ein Antreten zur Hauptreifeprüfung möglich. Grundvoraussetzung für die Zulassung zur Ablegung einer Externistenreifeprüfung ist, dass der Prüfungskandidat zum (ersten) Prüfungstermin nicht jünger ist als ein Schüler bei Absolvierung des betreffenden Bildungsganges ohne Wiederholen oder Überspringen von Schulstufen wäre.
Sie sind selbst für Ihren Lernerfolg zuständig. Sie erhalten keine Unterstützung, außer Sie buchen Kurse auf einem externen Bildungsinstitut. Die Prüfer/innen sind nur dafür zuständig, Ihnen Informationen zum Prüfungsstoff zu geben.
Nein. Als Externist haben Sie keinen Anspruch auf kostenlose Schulbücher. Diese müssen Sie selbst erwerben. Die Bezeichnung der relevanten Bücher erhalten Sie bei den zuständigen Prüfern.
Für die Zulassung fallen Gebühren in Höhe von 14,30€ (plus 3,90€ je Beilage) an. Zeugnisse sind mit jeweils 14,30€ vergebührt.