Reifeprüfung

Hauptprüfung

WS1415_Student_Lipautz_4GaleryDie Zulassung zur Hauptprüfung der Reifeprüfung kann erst nach Abschluss aller Module erfolgen und ist dann verbindlich. Teilprüfungen der Reifeprüfung können allerdings schon nach Abschluss aller Module eines Faches vorgezogen in jedem Halbjahr absolviert werden (siehe weiter unten).

Achtung: Alle Module müssen spätestens bis zur Zulassungskonferenz im 8. Semester abgeschlossen sein, damit Studierende zur Hauptprüfung der Reifeprüfung  zugelassen werden können! Sollten im 8. Semester noch Module der letzten Semester fehlen, so können nur Teilprüfungen der Reifeprüfung vorgezogen absolviert werden.

 

Weiters zu beachten:

  • Ein Modul, das im letzten Semester nicht oder mit „Nicht genügend“ beurteilt wurde, kann im Rahmen der abschließenden Prüfung aus dem betreffenden Gegenstand abgelegt werden.
  • Bei negativer Klausurprüfung ist eine mündliche Zusatzprüfung vorgesehen.
  • Fachbereichsarbeiten müssen im 6. Semester angemeldet werden!
  • Negativ beurteilte Teilprüfungen der Reifeprüfung können 3x wiederholt werden.

 

Vorgezogene Teilprüfungen

Immer mehr Studierende nutzen die Möglichkeit, die Reifeprüfung "in Raten" abzulegen, indem Teilprüfungen der mündlichen Reifeprüfung vorzeitig absolviert werden. Dies ist in all jenen Fächern möglich, deren Module durch die geblockte Ausführung vor dem 8.Semester enden:

  • Geschichte
  • Geografie
  • Biologie
  • Chemie
  • Physik
  • Psychologie/Philosophie
  • Italienisch
  • Latein

Es können bis zu vier Teilprüfungen der Reifeprüfung vorzeitig abgelegt werden, so dass die Hauptprüfung wesentlich stressfreier und mit weniger Arbeitsaufwand absolviert werden kann.

Das letzte Modul eines Gegenstandes muss im laufenden Semester positiv abgeschlossen werden, damit vorgezogen maturiert werden kann.

 

Wahlmöglichkeiten

VARIANTE I:

schriftlich 3 Klausuren: Deutsch, Mathematik, Englisch oder Italienisch bzw. Latein
mündlich: 4 Prüfungsgebiete. Wenn als Fremdsprache Latein schriftlich gewählt wurde, ist eine lebende Fremdsprache als mündliches Prüfungsgebiet Pflicht!

VARIANTE II:

schriftlich 4 Klausuren: Deutsch, Mathematik, Englisch, Italienisch, Latein
mündlich: insgesamt 3 Prüfungen

VARIANTE III:

Fachbereichsarbeit, schriftlich 3 Klausuren, mündlich 3 Prüfungen
Bei den mündlichen Prüfungen ist die Wahl eines Gegenstandes aus Gegenstandsgruppe D Pflicht (Geographie und Wirtschaftskunde, Biologie und Umweltkunde, Psychologie und Philosophie, Informatik (8 Semesterstunden), Ökonomie,



Letzte Beiträge